Aktuelles zur Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG garantiert das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Sie ist ein fundamentales politisches Grundrecht – die Möglichkeit, gemeinsam öffentlich Meinung zu äußern, Protest zu artikulieren und staatliches Handeln zu kritisieren. Das BVerfG hat die Versammlungsfreiheit als „für eine freiheitliche Demokratie konstituierend“ bezeichnet und ihren Schutz in zahlreichen wegweisenden Entscheidungen gestärkt. Die praktische Handhabung der Versammlungsfreiheit ist komplex. Versammlungsbehörden dürfen Versammlungen unter Auflagen zulassen oder – in engen … Mehr