Aktuelles zur Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste Insolvenzgrund im deutschen Recht (§ 17 InsO). Sie liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dabei gilt: Eine Unterdeckung von weniger als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten gilt nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel als unwesentlich und begründet noch keine Zahlungsunfähigkeit; eine Unterdeckung von zehn Prozent oder mehr begründet in der Regel Zahlungsunfähigkeit, sofern nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden … Mehr