Einzahlungen in Erhaltungsrücklage (BFH)
Kein Werbungskostenabzug für Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer WEG Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2025 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) entschieden, dass Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht. Hintergrund der Entscheidung Die klagenden Eheleute erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und hatten … Mehr