Steuerhinterziehung durch fehlerhafte Steuererklärung – Ein häufiger Grund für Steuerstrafverfahren
In unserer Kanzlei Taher, Ihrer spezialisierten Strafrechtskanzlei für Selbstanzeige Steuerhinterziehung, vertreten wir zahlreiche Mandanten, die mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind. Ein besonders häufiges Problem, das zu Ermittlungen und Anklagen im Bereich des Steuerstrafrechts führt, ist die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung. Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor? Gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) begeht Steuerhinterziehung, wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt, wodurch Steuern verkürzt werden oder unrechtmäßig Steuervorteile erlangt werden. … Mehr