Beiträge zur Berufsgenossenschaft optimieren II
4. Berechnung der Beiträge Die Aufbringung der Mittel für die gesetzliche Unfallversicherung ist im sechsten Kapitel des SGB VII genauer geregelt. Gemäß § 167 Abs. 3 SGB VII bestimmen die Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften die Einzelheiten der Beitragsberechnung. Die Grundlagen der Berechnung sind jedoch in § 167 Abs. 1 SGB VII gesetzlich festgelegt. Ausgangspunkt für die Berechnung der Beiträge ist der Finanzbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Nach diesem werden die Beiträge im Wege der Umlage berechnet. … Mehr