LAG Köln zur Mitbestimmung bei konzernweiter Arbeitszeiterfassung
Zuständigkeitsgrenzen und digitale Infrastruktur: Mit zwei parallelen Beschlüssen vom 29. November 2024 (Az. 9 TaBV 77/24) und vom 28. Januar 2025 (Az. 9 TaBV 88/24) hat das Landesarbeitsgericht Köln die mitbestimmungsrechtlichen Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der konzernweiten Einführung eines cloudbasierten IT-Systems zur Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung präzisiert. Beide Verfahren kreisen um dasselbe Grundthema: In welchen Fällen…WeiterlesenLAG Köln zur Mitbestimmung bei konzernweiter Arbeitszeiterfassung Quelle