Meinungsfreiheit bei politischer Polemik
Mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 206 StRR 433/24) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine gleichermaßen präzise wie wegweisende Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Meinungsfreiheit getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Bezeichnung führender Regierungsmitglieder auf einem Demonstrationsplakat als „Volksschädling“ oder die Verwendung der Formulierung „10-Punkte-Plan zur Volksvernichtung“ den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt…WeiterlesenMeinungsfreiheit bei politischer Polemik Quelle