Regress von Verbandsgeldbußen auf Geschäftsführer
Ein Unternehmen hat sich an kartellrechtliche Regelungen zu halten. Verletzt es diese, kann dies zu Unternehmensgeldbußen führen. Doch kann das Unternehmen diese auf den Geschäftsführer abwälzen? Generell: Haftung des Geschäftsführers Die rechtliche Grundlage für die Haftung von Geschäftsführern findet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Gemäß § 30 OWiG kann gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung eine Geldbuße verhängt werden, wenn jemand, der als Leitungsperson handelt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, wodurch Pflichten des Unternehmens verletzt werden. … Mehr