Können Versorgungsregelungen für die Zukunft abgeändert werden? Mit dieser Frage wird immer wieder die Rechtsprechung konfrontiert. Der jüngste Fall einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt die Problematik auf. Der Arbeitgeber, ein Konzern, wollte das System der betrieblichen Altersversorgung vereinheitlichen. Dabei traf es auch einen Kläger, für den sich künftige Zuwächse verschlechtern würden.
Sachlich-proportionale Gründe
Das BAG hatte somit die künftige Änderung darauf zu überprüfen, ob sog. sachlich-proportionale Gründe vorliegen (das ist die 3. Stufe im sog. Drei-Stufen-Modell des BAG). Schon die Ablösung des bisherigen Versogungsmodells unterliegt einer solchen Prüfung.