Befristung durch gerichtlichen Vergleich – Vergleiche erster und zweiter Klasse?
LAG Niedersachsen vom 10. September 2024 – 10 Sa 818/23 Fakten Ein Arbeitnehmer begehrte die gerichtliche Feststellung, dass die Befristung seines Arbeitsverhältnisses unzulässig sei (sog. Befristungskontrollklage oder Entfristungsklage). Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs schlossen die Parteien in diesem „Vorverfahren“ durch übereinstimmende Schriftsätze einen Vergleich, der die weitere Befristung des Arbeitsverhältnisses über das eigentliche Befristungsende hinaus vorsah (sog. Anschlussbefristung). Der Arbeitnehmer erhob nun erneut Befristungskontrollklage mit der Behauptung, durch den abgeschlossenen Vergleich sei ebenfalls keine wirksame … Mehr