Was steht mir mit Merkzeichen G zu?
Das Wichtigste im Überblick: Das Merkzeichen G wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr zuerkannt und berechtigt zu verschiedenen Nachteilsausgleichen wie kostenloser Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke und Steuererleichterungen. Für das Merkzeichen G muss eine erhebliche Gehbehinderung nachgewiesen werden. Die Gehstrecke ist auf weniger als 2 km oder die Gehzeit auf weniger als 30 Minuten beschränkt. Auch innere Leiden können bei entsprechender Einschränkung zur Anerkennung führen. Bei Ablehnung des Merkzeichens G ist ein … Mehr