BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung: Mehr Verbraucherschutz
BGH, Urteil vom 03.12.2024 – XI ZR 75/23 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. März 2024 entschieden, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen können, wenn ihre Vertragsangaben zur Berechnung unzureichend sind. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Verbrauchern, die Immobiliar-Verbraucherdarlehen vorzeitig zurückzahlen. Hintergrund des Falls Die Kläger hatten zwei Immobiliendarlehen abgeschlossen und diese später vorzeitig zurückgezahlt. Sie klagten auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung, da die Vertragsklauseln zur Berechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Wichtige Kernaussagen … Mehr