Aufzeichnungspflichten von Wiederverkäufern
Aufzeichnungspflichten von Wiederverkäufern Der BFH bestätigt hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten von Wiederverkäufern erhöhte Mitwirkungspflichten! Rechtsprechung zu Aufzeichnungspflichten von Wiederverkäufern Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 11.12.2024 (XI R 15/21) zur Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel Stellung genommen. Neben den gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nach § 25a Abs. 6 UStG und der erforderlichen Rechnungsangabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG) hat der BFH klargestellt, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um einen möglichen Vertrauensschutz zu erhalten. Voraussetzung für diesen Vertrauensschutz ist … Mehr