Steuerberater und Insolvenzverschleppung: Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden 2025
Beraterhaftung Insolvenzverschleppung — Kurzer Überblick Haftungsrisiko für Berater: Steuerberater und Rechtsanwälte können für unterlassene Hinweise bei Insolvenzreife und im Falle der Insolvenzverschleppung haften Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen: Mögliche Beihilfe zur Insolvenzverschleppung mit erheblichen Folgen Dokumentationspflicht: Konkrete Hinweise auf Insolvenzantragspflicht müssen nachweisbar sein Verschärfte Anforderungen: Aktuelle BGH-Rechtsprechung und StaRUG erhöhen die Sorgfaltspflichten Rechtliche Schutzwirkung: Entfaltet sich nur bei qualifizierten, zeitnahen Warnhinweisen Beraterhaftung Insolvenzverschleppung: Grundlagen und Risiken Die Insolvenzverschleppung zählt zu den häufigsten Wirtschaftsstraftaten. Während für Geschäftsführer die Pflichten … Mehr