Related-Party-Agreements in Stiftungen und Vereinen: Tipps zur Anwendung
Verträge zwischen Stiftungen oder Vereinen und ihnen nahestehenden Personen wie Vorstandsmitgliedern, Stiftern oder deren Familienangehörigen werden als Related-Party-Agreements bezeichnet. Sie bergen Risiken in der Governance, wie Interessenkonflikte, oder für die Gemeinnützigkeit, wenn sie z.B. nicht fremdüblich gestaltet sind. Wichtig ist daher, die rechtlichen Grenzen zu kennen, innerhalb derer sich die Gestaltung von Related-Party-Agreements bewegen darf, und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu mindern. Was sind Related-Party-Agreements? Related-Party-Agreements umfassen alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen einer Stiftung … Mehr