Umsatzsteuerbefreiung bei Fahrdiensten von Behindertenwerkstätten – Kein Vorsteuerabzug möglich
Das Finanzgericht (FG) Münster hat eine für viele Behindertenwerkstätten und ihre Fördervereine hochrelevante Frage entschieden: Sind die von einer gemeinnützigen Werkstatt für behinderte Menschen selbst organisierten und durchgeführten Fahrdienste für ihre Beschäftigten umsatzsteuerfrei? Das Urteil bringt Licht in eine bislang umstrittene Rechtsfrage und gibt wichtige Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung von Beförderungsleistungen im Gemeinnützigkeitssektor. Vorsteuerabzug für Fahrdienste? Die klagende gemeinnützige GmbH betreibt an mehreren Standorten Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ein Teil der Beschäftigten wird werktäglich … Mehr