Datenschutz: Nicht zu früh an die SCHUFA wenden
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit Datenschutzverstößen befasst. Es ging um die Weitergabe von Informationen über vermeintlich ausstehende Zahlungen an die SCHUFA. Datenschutzverstoß durch voreiligen Schufa-Eintrag Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die vorschnelle Meldung einer offenen Forderung an die Schufa durch einen Mobilfunkanbieter einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Die betroffene Kundin hat daher Anspruch auf immateriellen Schadensersatz. Hintergründe des Falls Eine Frau hatte ihren Mobilfunkvertrag zu günstigeren Konditionen um 24 Monate verlängert, … Mehr