Verkauf von Kältemitteln (z.B. R134a) in Pfandflaschen
Kältemittel wie z.B. R134a dürfen seit Neufassung der F-Gase-Verordnung (EU) 20247/573 nicht mehr in Einwegbehältern verkauft werden – zu groß schätzte die Europäische Kommission die Gefahr ein, dass Restmengen in den Dosen verbleiben und schließlich in die Atmosphäre gelangen. Denn die klimaschädliche Wirkung der fluorierten Treibhausgase ist teilweise zigtausendfach größer als die von CO2. Selbst fahrlässige Verstöße werden als Straftat geahndet, § 12 Nr. 3 ChemSanktionsV. Tatsächlich gehen die Behörden derzeit aktiv gegen Händler von … Mehr