Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren am 08.02.2024 (Az. I-20 UKlaG 4/23), dass Meta, der Betreiber von Instagram und Facebook, gegen das deutsche Verbraucherschutzrecht verstoßen hat. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Unterlassungsklage gegen die Meta Platforms Ireland Limited eingereicht, der das OLG Düsseldorf teilweise stattgegeben hat. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass Meta seinen Abo-Kunden alle bereits eingezogenen Zahlungen zurückerstatten muss. Mehr zum Hintergrund der Entscheidung des … Mehr