Vertretung in Gesellschafterversammlungen?
Voraussetzungen der Vertretung und Abgrenzung zur Begleitung Häufig enthalten Gesellschaftsverträge Regelungen, wonach sich Gesellschafter insbesondere durch der beruflichen Verschwiegenheit unterliegende Personen in Gesellschafterversammlungen vertreten lassen dürfen. Ohne eine solche Regelung ist die Vertretung grds. unzulässig. Ausnahmen können sich in engen Grenzen aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ergeben. Für die Vertretung braucht es dann eine spezielle Vollmacht, die auch die Stimmrechtsausübung erfasst. Vertretung meint stets, dass der Gesellschafter nicht, dafür aber sein Vertreter in der Gesellschafterversammlung erscheint … Mehr