Gehacktes Online-Banking: Bank trägt Beweislast für die Autorisierung von Überweisungen durch den Kunden
Grundsätzlich trägt jeder die Beweislast für diejenigen Umstände, die für sein Begehren günstig sind. Das würde bedeuten, dass ein Kunde, der eine Erstattung von vom Konto abgebuchten Beträgen fordert (§ 675u Satz 2 BGB), die Beweislast dafür trägt, dass er die Überweisung nicht selbst veranlasst bzw. autorisiert hat. Denn die fehlende Autorisierung wäre ihm günstig, da (nur) dann ja der Erstattungsanspruch bestünde. Aus dieser Warte heraus hätte die Kundin durchaus Probleme bekommen können: Da die … Mehr