23.04.2024, BAG: Körperreinigung – vergütungspflichte Arbeitszeit
Ein Containermechaniker, welcher infolge Schleifarbeiten während der Arbeitszeit erheblichkörperlich verschmutze machte 55 min. je Arbeitstag als vergütungspflichtige Arbeitszeit für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten geltend, über die Jahre 2017 – April 2022 kumuliert mit einem Zahlungsantrag über 25.254 EUR. Das BAG sieht durch aus eine Vergütungspflicht als denkbar an nach § 611a II BGB. Zwar sei, so die Beklagte, das Duschen weder angewiesen noch aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderlich. Das BAG knüpft jedoch daran an, in … Mehr