Europäische Kommission veröffentlicht neue De-Minimis-Verordnung und „DAWI“-De-minimis-Verordnung
Mandanteninformation 01/2024 Zum Schutz vor Verfälschungen des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln an Unternehmen gewährte Beihilfen verboten. Eine Ausnahme hiervon gilt für Beihilfen geringeren Umfangs und geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben. Die hierfür geltenden Wertgrenzen hat die Kommission jetzt neu festgelegt. Staatliche Zuwendungen, die die weit gefassten Kriterien des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise … Mehr