Zuzahlung bei Hilfe zur Pflege – DAK-Praxis rechtswidrig
Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalts nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten, sowie Personen, die bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden, müssen als Zuzahlung zu der Krankenkasse nur 1 Prozent der Jahressumme aus der Regelbedarfsstufe 1 bezahlten. Im Jahr 2022 sind das 53,88 €. Das ergibt sich aus … Mehr