Erfolg gegen RTL – Berichterstattung im Magazin SternTV Spezial war rechtswidrig
Collage: Norman Buse Erfolg gegen RTL – Berichterstattung im Magazin SternTV Spezial war rechtswidrig In einem für unsere Mandanten geführten Eilverfahren gegen SternTV, den Fernsehsender RTL (RTL Television GmbH) und die Betreiberin von www.tvnow.de, die RTL interactive GmbH, hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 15.03.2022 die Verbreitung eines Beitrags über unsere Mandanten untersagt. Unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben, so dass die Sendung in dieser Form nicht mehr ausgestrahlt werden darf. … Mehr