Versorgungswerke: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Ingenieure zählen zu den kammerfähigen Freiberuflern. Sind sie Mitglied in der entsprechenden Kammer und müssen in Versorgungswerke eintreten. Um Doppelbeitragszahlungen zu vermeiden, können sie sich dann von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. AMETHYST-Rechtsanwälte hat geprüft, wann das sinnvoll sein kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Versorgungswerke Hintergrund und Finanzierungsverfahren „Versorgungswerke“ sind berufsständische Versorgungseinrichtungen der freien Berufe, die einer Kammer angehören. Sie sind ein Versorgungstypus eigener Art und bestehen neben … Mehr