Die Übernahme von Bürgschaften eines Gesellschafter-Geschäftsführers, führt nicht dazu, dass seine Tätigkeit als selbstständig einzuordnen ist und für ihn somit die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen entfallen würden.Das hat das BSG mit seinem Urteil vom 19.09.2019 (B 12 R 25/18 R) klar gestellt und zugleich die Anforderungen an Inhalt, Abschluss und Vertrauensschutz einer Betriebsprüfung konkretisiert. Selbstständigkeit von Geschäftsführern nur bei Weisungsfreiheit Im vorliegenden Fall hatte eine GmbH einen Nachforderungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung i.H.v. über 115.00 EUR erhalten, … Mehr