Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein
Justitia Standfigur (Foto: © Dietmar Schmidt | Painting: © Katja Wallerberger) Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein Auch eine bloße Sternebewertung auf Google kann im Einzelfall erfolgreich angegriffen werden. In einem von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Google ist das Landgericht Berlin unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass auch eine bloße Ein-Sterne-Bewertung ohne jegliche Kommentierung unzulässig sein kann (LG Berlin, Urteil v. 27.06.2019, Az. 27 O 380/18). Diese Entscheidung ist besonders beachtenswert, … Mehr