Das Transparenzregister und das neue Geldwäschegesetz
Am 23. Dezember 2020 stellte das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für ein Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vor. Das neue Gesetz ist am 1. August 2021 in Kraft treten und wird das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister zum Vollregister umwandeln. Damit informiert das Register direkt über wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern – ohne dass auf andere Register zu verweisen ist. Bisher galt die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister als erfüllt, wenn die vorgeschriebenen Angaben … Mehr