Teilzeitbeschäftigte – diskriminiert oder nicht? Eine Frage der richtigen Vergleichsgruppe
Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung dürfen Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich nicht wegen der Teilzeitarbeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter. Doch wer ist überhaupt vergleichbar? Mit einer beständigen Regelmäßigkeit hat das BAG über Fälle zu entscheiden, in denen ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG geltend gemacht wird. Die möglichen Streitfelder sind vielfältig – und gehen sogar über den Renteneintritt hinaus. Gerade im Bereich der betrieblichen … Mehr