Keine Verletzung des Elternrechts durch längerfristigen Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Kanzlei Recht am Ring informiert aus dem Familienrecht: “Keine Verletzung des Elternrechts durch längerfristigen Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs” In seinem Beschluss vom 03.04.2023 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verletzung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG durch Umgangsausschluss aufgrund von erheblichem sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigt. Der Beschwerdeführer ist Vater von drei Kindern (geboren 2010, 2012 und 2017), die in einer mittlerweile geschiedenen Ehe mit der Mutter entstanden sind. Der Vater … Mehr