Arbeitnehmer dürfen auf Weisung des Arbeitgebers ins Ausland versetzt werden
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern ein Weisungsrecht, mit dem er deren vertragliche Verpflichtungen festlegen kann. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30.11.2022 (Az.: 5 AZR 336/21) entschieden, dass der Arbeitgeber auf diese Weise grundsätzlich auch Auslandseinsätze anordnen darf, ohne, dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf. Neue Entscheidung des BAG: Pilot aus Nürnberg muss nach Bologna Der Entscheidung des BAG lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war bei der Fluggesellschaft Ryanair am … Mehr