Gemeinschaftskonto kann Schenkungssteuer nach sich ziehen
Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, ein sog. Oder-Konto. Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann. Das Oder-Konto. Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB zu qualifizieren, was zur Folge hat, dass mangels einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen den Eheleuten die gesetzliche Vermutung des § 430 … Mehr