Die Anerkennung des dritten Geschlechts und die Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das dritte Geschlecht neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht im Geburtenregister zu berücksichtigen, hat auch im Arbeitsrecht hohe Wellen geschlagen. Im Fokus der Diskussion stand bisher überwiegend die Ausgestaltung von Stellenausschreibungen. Doch auch das Thema Betriebsratswahl wird durch die Anerkennung des dritten Geschlechts tangiert. Ebenso wie in vielen anderen Bereichen wird bei Betriebsratswahlen der Aspekt der gleichberechtigten Teilhabe berücksichtigt. Eine Berücksichtigung des in der Minderheit befindlichen Geschlechts regelt die Minderheitenquote, die … Mehr