Chatnachrichten ersetzen im Strafverfahren keine Beweisführung
Im Strafverfahren sind die Anforderungen für eine Verurteilung hoch. „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, ist grundlegendes Fundament des Strafverfahrens. Das Gericht muss zweifelsfrei überzeugt sein, dass der Täter die im vorgeworfene Handlung begangen hat. Der sechste Strafsenat beim Bundesgerichtshof urteilte nun, dass es nicht ausreicht, wenn die Gerichte auf vorliegende Chatverläufe „verweisen.“ Sie müssten die Chat-Verläufe jedenfalls entschlüsseln (Az. 222 C 14447/23). Sieben Jahre wegen Drogenhandels Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte … Mehr