Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Januar 2023 – Nachweispflicht für Beschäftigte entfällt
Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Auf der Grundlage des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes, das die Digitalisierung voran treiben soll, werden Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Daten der Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten an die jeweilige Krankenkasse zu melden. Die jeweilige Krankenkasse erstellt daraus eine Meldung für die Arbeitgeber, die diese dann bei ihr abrufen […]