Coronazuschlag steht allen Pflegeheimbewohnern zu, die Unterstützung vom Sozialamt erhalten.
Mit dem Sozialschutzpaket III sollten alle Bezieher von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt für das erste Halbjahr 2021 eine Coronahilfe in Höhe von 150,00 € erhalten. Der Zuschlag sollte im Mai 2021 zusammen mit den Leistungen ausgezahlt werden. Personen, die in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen leben, erhalten die Hilfe zum Lebensunterhalt als sogenannten Barbetrag. Bei ihnen sollte die Hilfe nach der Regelung des § 144 SGB XII zusammen mit diesem Barbetrag ausgezahlt werden. Nach Ansicht … Mehr