Steuerrecht 2022: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauerredner
Für künstlerische Tätigkeiten gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob dieser auch für eine Trauerrednerin zur Anwendung gelangt. Die Klägerin ist selbstständige Trauer- und Hochzeitsrednerin. Überdies bot sie auch die Gestaltung von Hochzeitsfeiern sowie von Begrüßungsfeiern für Neugeborene an und schrieb Bücher über Trauerreden. Schon gewusst? Erbe von Adoptivkindern In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2017 wies sie für ihre Einnahmen den ermäßigten … Mehr