Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2021 (Az.: 3 AZR 254/21) bestätigt, dass in individualrechtlichen Versorgungszusagen Mindestehedauerklauseln von 12 Monaten wirksam aufgenommen werden können. Damit schafft es erfreulicherweise weitere Klarheit dahingehend, welche Ausnahmen in individualrechtlichen Versorgungsordnungen vereinbart werden können, um diese für Unternehmen kalkulierbar zu gestalten. Einordnung der Entscheidung Mindestehedauerklauseln verlangen, unabhängig vom […]