Werbung mit Testergebnissen – „Testsieger-Werbung“ von OBI war rechtswidrig!
Viele Unternehmen werben online, als auch lokal mit Auszeichnungen und Reputationen. Besonders beliebt sind vor allem „Testsieger-Abzeichen“. Wer mit der Eigenschaft eines Testsiegers wirbt, muss dem Verbraucher die Quelle dieser Information nennen, so der Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 15.04.2021 – Az. I ZR 134/20). Erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und zu den Hintergründen der Entscheidung des BGH.