Rentenbezug ist bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen
Der Rentner muss gehen, die junge Mutter darf bleiben – Sozialpolitische Bewertungen des Auswahlkriteriums „Lebensalter“.
Der Rentner muss gehen, die junge Mutter darf bleiben – Sozialpolitische Bewertungen des Auswahlkriteriums „Lebensalter“.
Der Rentner muss gehen, die junge Mutter darf bleiben – Sozialpolitische Bewertungen des Auswahlkriteriums „Lebensalter“.
Uniper ist ein führendes internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 13.000 Mitarbeitern. Zu den wesentlichen Aktivitäten zählen die Stromerzeugung in Europa und Russland sowie der globale Energiehandel. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Das Unternehmen wurde im September 2016 erfolgreich an die Börse gebracht. Details zum Kostensenkungs- und Reorganisationsprogramm finden […]
Uniper ist ein führendes internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 13.000 Mitarbeitern. Zu den wesentlichen Aktivitäten zählen die Stromerzeugung in Europa und Russland sowie der globale Energiehandel. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Das Unternehmen wurde im September 2016 erfolgreich an die Börse gebracht. Details zum Kostensenkungs- und Reorganisationsprogramm finden […]
Hat sich der Arbeitgeber einmal dazu verpflichtet, Leistungen zu gewähren, ist er hieran grundsätzlich gebunden und kann dies nicht einfach einseitig abändern. Anders hingegen verhält es sich dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Änderung verständigen. Einvernehmlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesem Wege, so das Bundesarbeitsgericht kürzlich (BAG, Urteil vom 15.11.2016 – 3 AZR 539/15), auch die Ablösung einer Betriebsrente durch ein marktübliches Versorgungssystem plus Wechselprämie vereinbaren. Diese individualrechtliche Änderungsvereinbarung unterliegt jedoch regelmäßig der strengen … Mehr
Nach § 3 BetrAVG ist es Arbeitgebern und Arbeitnehmern untersagt, Versorgungsanwartschaften und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vorzeitig zu kapitalisieren und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses „en bloc“ als Abfindung an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Ob und inwieweit dieses Abfindungsverbot zwingend auch für Organe einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH-Geschäftsführer) gilt, war durch die Rechtsprechung bislang nur in Ansätzen geklärt. Eine neue Entscheidung des BGH vom 23.5.2017 (Az. II ZR 6/16) sorgt nun für (etwas) mehr Rechtssicherheit, lässt aber … Mehr
Eine stärkere Flexibilisierung von Entgeltbestandteilen steht oben auf der Agenda der Arbeitgeber in Deutschland. Dabei wird allerdings zu häufig nur der AGB-rechtlichen Gestaltung von Vertragsklauseln Aufmerksamkeit gewidmet und die mitbestimmungsrechtliche Dimension von Veränderungen an Entgeltbestandteilen vernachlässigt. Ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, welche Spielregeln für die AGB-Gestaltung gelten und warum Arbeitgeber im Regelfall gut beraten […]
Eine stärkere Flexibilisierung von Entgeltbestandteilen steht oben auf der Agenda der Arbeitgeber in Deutschland. Dabei wird allerdings zu häufig nur der AGB-rechtlichen Gestaltung von Vertragsklauseln Aufmerksamkeit gewidmet und die mitbestimmungsrechtliche Dimension von Veränderungen an Entgeltbestandteilen vernachlässigt. Ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, welche Spielregeln für die AGB-Gestaltung gelten und warum Arbeitgeber im Regelfall gut beraten […]
Das Ende 2016 von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene neue Formular für die Massenentlassungsanzeige wurde nach massiver Kritik geändert. Auf Initiative der Arbeitgeberverbände hin, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit u.A. nun wieder auf die Abfrage der fünfstelligen Berufsklassen. Durch diese und weitere Änderungen wurden einige der in unserem Blogbeitrag hierzu monierten Probleme behoben oder zumindest deutlich entschärft. Unser Update zur aktuellen Formularfassung. Gegenüber der letzten Fassung gibt es in der aktualisierten Version drei wesentliche Änderungen und … Mehr
Nach weit verbreiteter Auffassung waren ausufernde Bonuszahlungen im Bankenbereich mitursächlich für die Bank- und Finanzkrise des letzten Jahrzehnts. Teil der aufsichtsrechtlichen Anti-Krisenstrategie ist es, die Banken als Arbeitgeber diesbezüglich durch immer weiter reichende und komplexere Vergütungsregularien mehr und mehr in die Pflicht zu nehmen. In Deutschland sind diese Vergütungsrestriktionen in der Institutsvergütungsverordnung niedergelegt. Wir liefern einen Einblick in die neuerliche, mit Wirkung zum 4. August 2017 in Kraft getretene Reform dieser Verordnung.