Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: zwischen Transparenzrecht und arbeitsrechtlicher Praxis
Der Auskunftsanspruch: Herzkammer des Datenschutzes Die Schöpfer des europäischen Datenschutzrechtes hatten die zunehmende Macht der Internet-Player wie Google, Facebook (jetzt Meta), Amazon usw. im Auge, als sie in der seit 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Anspruch auf Informiertheit der betroffenen Menschen über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten als das herausragende Recht verankerten. Aus diesem Recht folgt denknotwendig der Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten von wem zu welchem Zweck und wie verarbeitet werden. … Mehr