Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 18 Sa 959/24) eine überraschend harte Grenze für betriebliche Videoüberwachung gezogen. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter über 22 Monate hinweg nahezu flächendeckend mit 34 Kameras überwachte, muss nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung zeigt nun, wie selbst offene Überwachungssysteme, die scheinbar der Sicherheit…WeiterlesenExtreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld Quelle