Datenübermittlung in die USA – erlaubt oder nicht?
Was das LG München I zur Zulässigkeit nach der DSGVO entschieden hat Seit dem EuGH-Urteil Schrems II (C-311/18) ist die Unsicherheit groß: Darf ein Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern noch in die USA übermitteln – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Mit seinem Urteil vom 27.08.2025 (Az. 33 O 635/25) bringt das LG München I etwas mehr Licht ins datenschutzrechtliche Dunkel. Quelle