Bundesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung bei Täuschung über Impf-(Un)-fähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.12.2023 in zwei Parallelentscheidungen vom selben Tag (2 AZR 55/23; 2 AZR 66/23) klargestellt, dass eine aktive – wenn auch nur versuchte – Täuschung des Arbeitgebers grundsätzlich schwerwiegend genug sein kann, um eine Abmahnung entbehrlich zu machen und arbeitgeberseits sogleich fristlos zu kündigen. Beiden Entscheidungen lagen Sachverhalte aus der Covid- Zeit zu Grunde. Die jeweiligen Kläger hatten Impfunfähigkeitsbescheinigungen eines vermeintlichen Arztes vorgelegt, den es letztlich nie gegeben hat. Die Kläger hatten … Mehr