Familienrecht: Kindesumgang gegen den Willen der Kinder – Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg: “Kindesumgang gegen den Willen der Kinder – Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts“ Können Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit einem Elternteil gezwungen werden? Grundsätzlich: ja. In seinem Beschluss vom 15.06.2023 hat sich das Bundesverfassungsgericht insbesondere mit der Frage beschäftigt, wie schwer die Belastung einer dritten Vollstreckung der Herausgabe der Kinder, also des 3. Versuchs, die Kinder gegen ihren erklärten Willen mit Hilfe von Gerichtsvollzieher, … Mehr