BAG zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die zur Erbringung der Tätigkeit essenziellen Arbeitsmittel bereitzustellen. Gegenstand bisheriger Entscheidungen der […]
Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die zur Erbringung der Tätigkeit essenziellen Arbeitsmittel bereitzustellen. Gegenstand bisheriger Entscheidungen der […]
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verjährt nicht so schnell, oder doch? Damit setzte sich kürzlich der Generalanwalt des EuGH auseinander. Normalerweise […]
Neues aus Erfurt: Das BAG (Urteil vom 8. Februar 2022 – 1 AZR 233/21) erteilt der „Anscheinsvollmacht“ der Betriebsratsvorsitzenden eine […]
Was ist ein Betriebsgeheimnis? In einem überzeugenden Urteil vertritt das Arbeitsgericht Aachen, dass der Arbeitgeber ein konkretes Schutzkonzept vorweisen muss, […]
Telearbeit ist ein Thema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt. Das BAG hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 – […]
Nachstreitiger Abberufung des Geschäftsführers und Streit über die Wirksamkeit der Einziehung eines Anteils reichte die GmbH eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregister ein, der Betroffene legte gegen die Ankündigung des Handelsregisters, die Liste aufnehmen zu wollen, Beschwerde ein. Das HR hatte die Eintragung des GF-Wechsels ausgesetzt und dem Betroffenen eine Frist gesetzt, eine einstweilige Verfügung zur Nichtaufnahme der geänderten Liste zu erwirken. Gegen diese Aufforderung wendete er sich mit seiner Beschwerde an das HR mit dem … Mehr
Beitrag von Prof. Dr. Thorsten Attendorn zur Graduierungsfeier der HSPV NRW am 31.8.2022 im Konzerthaus Dortmund
Beitrag von Prof. Dr. Thorsten Attendorn zur Graduierungsfeier der FHöV NRW, Konzerthaus Dortmund, 30.8.2019; Fotos von der Graduierungsfeier: © Ricarda Mohr
Die Möglichkeiten der Gründung einer GmbH stellten sich bislang als eher starres und über Jahrzehnte kaum verändertes Instrument dar. Gleich, ob im „klassischen“ Gründungsverfahren oder mittels des neueren, vereinfachten Verfahrens nach § 2 Abs. 1a GmbHG zeichnete sich die Gründung stets durch ein persönliches Erscheinen vor dem Notar aus. Dies kann insbesondere für ausländische, im Ausland niedergelassene und/oder vielbeschäftigte Gründer lästig sein. In Zeiten, in denen selbst Hauptversammlungen einer AG im digitalen Raum abgehalten werden … Mehr