Beteiligung an Steuerberatern über WP-Gesellschaften
Fremdbesitz künftig komplett verboten? Nach § 55a Abs. 1 StBerG können Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft ebenfalls anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Im Grundsatz regelt § 44b Abs. 1 WPO dazu ergänzend, dass Wirtschaftsprüfern eine gemeinsame Berufsausübung mit in Deutschland zugelassenen/anerkannten Berufsträgern (wie etwa Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder auch Rechtsanwälten) gestattet ist. Berufsrecht der Wirtschafprüfer Voraussetzung für die Anerkennung ist nach § 28 Abs. 4 WPO u.a. ferner (nicht abschließend), dass Gesellschafter ausschließlich Berufsangehörige, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche die Voraussetzungen dieses Absatzes … Mehr
 
					 
						 
						 
						 
						 
						