Vier Jahre Sozialgerichtsstreit ist zu lang
Aus Karlsruhe eine neue Kammerentscheidung zur überlangen Verfahrensdauer – passend zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren: Einen Kläger über Jahre auf seine mündliche Verhandlung warten zu lassen, von deren Ausgang sein Krankenversicherungsstatus abhängt, einfach nur, weil sonst so furchtbar viel zu tun ist – das geht nicht. Schon gar nicht, wenn das offenbar System hat: (…) die betroffene Kammer schiebt offenbar schon über Jahre hin einen Verfahrensberg vor sich her mit der Folge, dass ein Verfahren durchschnittlich nach … Mehr