19.12.2018 Brandenburgisches OLG: Zwei-Personen-GmbH, einstweil. Verfügung Unterlassung Geschäftsführeramt
Die Gesellschafter waren zu je 50 % beteiligt, einer der beiden zum Geschäftsführer berufen. Das Verhältnis war angespannt. Der Verfügungskläger berief den Geschäftsführer mit seinen Stimmen vom Amt ab, der Beschluss wurde gerichtlich durch den Abberufenen angefochten. Der Kläger verfolgte die zeitweise Sicherung der Abberufung durch einstweiliges Verfügungsverfahren, gerichtet auf Untersagung Fortsetzung der Ausübung des Geschäftsführeramts. Das OLG gab dem nicht statt mangels wirksamen Abberufungsbeschlusses.