Beitragszahler scheitern mit Klage gegen Eingliederungsbeitrag
Das war wohl nichts. Der Griff des Fiskus in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, um Eingliederungsmaßnahmen für eigentlich aus der Fürsorge der BA längst herausgelöste Hartz-IV-Empfänger zu finanzieren, bleibt einstweilen verfassungsgerichtlich unüberprüft. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen den Eingliederungsbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden aus dem Hause Busse & Miessen scheinen, wenn man die Entscheidung liest, ziemlich hanebüchen begründet gewesen zu sein. Bekanntlich kann man nur dann in Karlsruhe … Mehr